Patenschaft

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Patenschaft 2015-05-24T14:02:34+02:00

Helfen Sie uns! Übernehmen Sie eine Tierpatenschaft!
Wie in jedem Verein gibt es auch bei uns schwer vermittelbare Tiere, manche wegen ihres Alters, andere wegen ihres Gesundheitszustandes oder ihres Verhaltens. Es gibt Hunde, die nachdem wir sie übernommen haben, Monate, Jahre oder ihr Leben lang auf unseren Pflegestellen ihr Dasein fristen, weil sie nicht mehr klein und niedlich sind, weil sie nicht sofort auf Menschen zugehen, weil sie traurig schauen und in einer Ecke sitzen, weil sie behindert sind, weil sie nicht dem Schönheitsideal entsprechen oder die falsche Fellfarbe haben!

Die meisten dieser Hunde würden in einem richtigen Zuhause aufleben und glücklich werden, aber bis ein geeigneter Platz gefunden wird, vergehen leider oft sehr viele Monate, manchmal Jahre.

Wenn Sie diesen Tieren eine extra Portion Glück schenken wollen, dann können Sie eine Patenschaft übernehmen. Bei einer Patenschaft spenden Sie monatlich einen beliebigen Betrag, der symbolisch „Ihrem“ Tier zu Gute kommt.

Auch wenn Sie selbst vielleicht kein Tier halten können, aber etwas Gutes tun wollen und einen unserer Hunde finanziell unterstützen möchten, bieten wir eine Patenschaft an. Von diesem Geld können spezielles Futter, anfallende Tierarztkosten und eventuelle Resozialisierungsmaßnahmen bezahlt werden, damit unsere Hunde auf ihren Weg „zurück ins Leben…“ gehen können.

Als Tierpate bzw. Tierpatin erhalten Sie von uns:

  • eine Urkunde mit dem Foto und einen Steckbrief Ihres Patentieres (damit Sie so Ihrer Spende ein Gesicht geben können)
  • auf Wunsch, eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt

Die Patenschaft beginnt mit postalischem Eingang des folgenden Patenschaftsantrages und der damit erteilten SEPA-Einzugsermächtigung.

Wichtige Informationen zur Patenschaft:
Im Rahmen der Patenschaft entstehen keinerlei Rechte des Paten am Tier und Sie haben keine Verpflichtung sich um den Hund zu kümmern.
Paten haben kein Mitspracherecht bei Vermittlung, den tierärztlichen Entscheidungen und dem Vermittlungstext auf der Internetseite.
Wird der Hund an einen neuen Besitzer vermittelt oder verstirbt, läuft der Patenschaftsvertrag weiter, ist aber nicht mehr tierbezogen, sondern kommt unserem aktuellen Notfall zu Gute. Sie erhalten schnellstmöglich eine Nachricht hierüber. Selbstverständlich können Sie uns auch ein neues Patentier nennen und auswählen. Die Patenschaft kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Download Patenschaftsantrag